Ausbildung Erste Hilfe
Bis auf Weiteres finden keine Kurse zur Ersten Hilfe statt.
Die Sächsische Staatsregierung hat unter der Quelle www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html die Vorgaben für Erste-Hilfe-Kurse präzisiert. Demzufolge finden bei einem Inzidenzwert über 165 keine Präsenz-Kurse statt.
Wir setzen die Ausbildung fort, sobald die gesetzlichen Vorgaben im Erzgebirgskreis erfüllt sind: Im Gesetz steht, dass die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter dem Wert von 165 liegen muss, damit am übernächsten Tag die Schulen im Wechselunterricht und wir mit der Erste-Hilfe-Ausbildung starten dürfen.
Mit Fortsetzung des Kursbetriebes sind folgende Hygienevorgaben zu beachten:
- Tragen einer medizinischen Maske, bei Partnerübungen Tragen einer FFP2-Maske
- Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (kein Selbsttest!), der nicht älter als 24 Stunden vor Kursbeginn ist
- alternativ: Vorlage Impfnachweis bzw. Nachweis über eine überstandenen Infektion
Im Gesetz steht, dass die Inzidenz fünf Werktage infolge unter dem Wert von 165 liegen muss, damit am übernächsten Tag die Schulen im Wechselunterricht starten dürfen.
Im Gesetz steht, dass die Inzidenz fünf Werktage infolge unter dem Wert von 165 liegen muss, damit am übernächsten Tag die Schulen im Wechselunterricht starten dürfen.