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Humanitäres Völkerrecht im Kontext des DRK

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern.

Ein Mindestmaß an Humanität auch im Krieg

Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über bewaffnete Auseinandersetzungen. Massengräber und Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario.

Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.

Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (z.B. Zivilpersonen und verwundete, kranke oder gefangene Soldatinnen und Soldaten) und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.

Fortentwicklung des Humanitären Völkerrechts

Das Rote Kreuz setzt sich jedoch nicht nur für die Verbreitung der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht und für dessen Einhaltung ein, sondern auch für dessen Fortentwicklung. Dies betrifft insbesondere die Verbesserung des Schutzes der Opfer von bewaffneten Konflikten. Auch das Deutsche Rote Kreuz hat dazu in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen auf nationaler und internationaler Ebene unterstützt, die v.a. den Einsatz von Waffen betreffen. Als Erfolg dieser Bemühungen ist unter anderem der Abschluss des Streumunition-Übereinkommens von 2008 zu nennen. Auch unterstützt das Deutsche Rote Kreuz schon seit Jahrzehnten internationale Kampagnen gegen den Einsatz von Minen und leistet Hilfe für die betroffenen Opfer.

Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der irregulären Verbreitung von Waffen und deren Nutzung zur Begehung von Verletzungen des humanitären Völkerrechts hat das Deutsche Rote Kreuz den Abschluss des internationalen Waffenhandelsvertrages im Jahre 2013 begrüßt.

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat sich, seitdem sie 1945 in Hiroshima und Nagasaki Zeuge des mit dem Einsatz von Atomwaffen verbundenen menschlichen Leides wurde, für ein Verbot dieser Waffen ausgesprochen und eingesetzt (Vierjahres-Aktionsplan). Das DRK hat den im Juli 2017 angenommenen Atomwaffenverbotsvertrag insbesondere mit Blick auf das darin enthaltene und auf dem humanitären Völkerrecht basierende Verbot des Einsatzes von Atomwaffen begrüßt.

Zum Weiterlesen

Hier gibt es weitere Informationen des Deutschen Roten Kreuzes zum humanitären Völkerrecht und den Genfer Konventionen (externe Links).

Humanitäres Völkerrecht
Genfer Konventionen