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Elternassistenz

Elternassistenten unterstützen Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. So soll vermieden werden, dass betroffene Kinder allein wegen der Behinderung ihrer Eltern in einer Pflegefamilie oder in einem Heim aufwachsen müssen.

Schulbegleitung, Elternassistenz

Schwarzenberger Str. 7
08280 Aue

Tel.: 03771 5500-42
Fax: 03771 5500-14
sabrina.emken @drk-asz.de

Ansprechpartnerin:

Sabrina Emken
Leiterin Integration/
Schulbegleitung

Unsere Leistungen

Elternassistenz unterstützt körper- und sinnesbehinderte Eltern, den Alltag mit Kind selbstbestimmt zu gestalten und für dessen Wohl zu sorgen. Die Eltern entscheiden selbst, wann, wo, wie und durch wen die Hilfe erfolgen soll. Erzieherische Belange bleiben in der Entscheidung der Eltern.

Als Leistung der Eingliederungshilfe fällt die Elternassistenz in die Zuständigkeit der Sozialhilfeträger.

Aufgaben der Elternassistenz:

  • Pflege und Versorung der Kinder wie
    Wickeln, Füttern, Anziehen/Ausziehen (inkl. Auswahl geeigneter Kleidung der Witterung entsprechend)
  • Assistenz bei altersgerechter Entwicklung des Kindes z.B.
    Hilfe und Betreuung beim Erledigen von Hausaufgaben, beim Üben und Lernen,
    Schulranzen/Rucksack packen, Schulsachen auswählen, bereitstellen, zusammenstellen
  • Begleitung außerhalb der Wohnung
    Spielplatzbesuche, Teilnahme an Elternabenden
  • Betreuung des Kindes während der Therapiezeiten des behinderten Elternteils

Das Erziehungsrecht verbleibt bei den Eltern. Aufgabe einer Elternassistenz ist es nicht, die Kinder während der Abwesenheit der Eltern zu betreuen.

Unser Team

Elternassistenz besteht in der personellen Unterstützung durch eine Assistenzkraft in allen Bereichen des täglichen Lebens, in denen Mütter und Väter auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen.

Unsere Mitarbeiter haben einen sozialen Beruf wie z.B. Ergotherapeut, Sozialassistent oder Kinderpfleger gelernt. Manche von ihnen sind Quereinsteiger mit umfassender Erfahrung im Umgang mit körperlich und/oder geistig beeinträchtigten Menschen. Sie alle verfügen über ein entsprechendes Maß an Einfühlungsvermögen und Empathie, Einsatzbereitschaft, Durchsetzungsvermögen sowie Fach-, und Sozialkompetenz.

Die Arbeitszeit orientiert sich an den Bedürfnissen der zu unterstützenden Familie und der Bewilligung durch den Sozialhilfeträger.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.