Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage zum Beispiel in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, werden durch das Sächsische Sozialministerium 2013 wieder finanzielle Mittel für Zuwendungen für die Familienerholung zur Verfügung gestellt.
Pro Kalenderjahr wird ein Urlaub für die Dauer von sieben bis vierzehn Tagen gefördert. Pro teilnehmenden Kind und teilnehmendes Familienmitglied erfolgt eine Förderung bis zu 7,50 € pro Aufenthaltstag. Weitere Informationen finden Sie im
Informationsblatt zur Förderung von Familienurlaub 2013 im Freistaat Sachsen.
ANTRAG Familienurlaub 2013
Anträge und Beratung sowie einen Katalog mit Urlaubsquartieren erhalten Sie auch in unserem Ausbildungs- und Gesundheitszentrum in Aue, Wettinerstraße 4 in 08280 Aue, Telefon: 03771/55 00-19, E-Mail: Rolf.Mehlhorn@drk-asz.de.
Erholungs- und Kureinrichtung in Sachsen:
www.haus-am-jonsberg.de
Bildquelle: www.haus-am-jonsberg.de