- Tragen einer medizinischen Maske, bei Partnerübungen Tragen einer FFP2-Maske
- Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (kein Selbsttest!), der nicht älter als 24 Stunden vor Kursbeginn ist
- alternativ: Vorlage Impfnachweis bzw. Nachweis über eine überstandenen Infektion
Im Gesetz steht, dass die Inzidenz fünf Werktage infolge unter dem Wert von 165 liegen muss, damit am übernächsten Tag die Schulen im Wechselunterricht starten dürfen.
Im Gesetz steht, dass die Inzidenz fünf Werktage infolge unter dem Wert von 165 liegen muss, damit am übernächsten Tag die Schulen im Wechselunterricht starten dürfen.
