Kursauswahl - welcher Kurs ist für wen geeignet?

DRK-Ausbildungszentrum
Hinweis
Ab sofort führen wir wieder Erste Hilfe Kurse mit berufsbezogenem Hintergrund durch. Dies betrifft z.B. betriebliche Ersthelfer, Kurse im Rahmen der Pflegeausbildung, des Medizinstudiums, des Lehramtstudiums oder auch für die Qualifikation von Berufskraftfahrern.
Wir führen Kurse zur Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 durch. Anmeldung und weitere Informationen HIER.
E-Mail: Ausbildung @drk-asz.de
- Führerscheinbewerber aller Klassen benötigen eine Ausbildung Erste Hilfe.
- Neue betriebliche Ersthelfer benötigen eine Ausbildung Erste Hilfe
- Bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfer benötigen eine Fortbildung Erste Hilfe. Die Fortbildung ist alle zwei Jahre zu wiederholen. Voraussetzung ist eine absolvierte Erste Hilfe Ausbildung.
- Erzieher benötigen eine Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (BG).
- Grundschullehrer benötigen ebenfalls eine Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder (BG).
- Lehrer außerhalb des Grundschulbereiches besuchen eine Ausbildung oder Fortbildung Erste Hilfe.
Folgende Kostenträger sind möglich:
1. Selbstzahler
Voraussetzung für die Teilnahme als Selbstzahler ist, dass Sie die Lehrgangsgebühr bis 5 Tage vor Lehrgangsbeginn unter Angabe der Lehrgangsnummer und des Namens auf unser Konto überweisen.
Verwendungszweck: Lehrgang/Name/ Datum
Bitte bringen Sie eine Kopie des Einzahlungsbeleges als Zahlungsbestätigung mit und übergeben diese bei Nachfrage dem Lehrgangsleiter.
2. Firma
Firma zahlt bar bzw. erhält eine Rechnung
3. Abrechnung über eine Berufsgenossenschaft (BG)
Bitte bringen Sie als BG-Teilnehmer die BG-Liste, die Sie mit Ihrer Kurs-Anmeldebestätigung von uns erhalten, im Original und vollständig ausgefüllt zum Kurs mit.
BG Nahrungsmittel (BGN): Teilnehmer, die dieser BG angehören, benötigen eine separate Bewilligung (das Formular können Sie hier beantragen)
BGW: Teilnehmer die dieser BG angehören benötigen eine separate Bewilligung (das Formular können Sie hier beantragen) Firmen, die einer anderen BG angehören, können das normale BG-Teilnehmer Formular nutzen. Dieses finden Sie auch in der Bestätigungsmail nach der Anmeldung.
4. Abrechnung über die Unfallkasse
Bei Unfallkassen benötigen wir die Bestätigung der Unfallkasse ebenfalls im Original. HIER finden Sie alle wichtigen Informationen der Unfallkasse Sachsen.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.