Förderung von Familienurlaub durch den Freistaat Sachsen 2013
04.04.2013: Ein gemeinsamer Familienurlaub trägt neben der gesundheitlichen Erholung wesentlich zur Verbesserung des Familienklimas bei und schafft somit eine Grundlage zur Bewältigung des Familienalltages.
Um Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, ein paar unbeschwerte Tage zum Beispiel in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, werden durch das Sächsische Sozialministerium 2013 wieder finanzielle Mittel für Zuwendungen für die Familienerholung zur Verfügung gestellt.
Pro Kalenderjahr wird ein Urlaub für die Dauer von sieben bis vierzehn Tagen gefördert. Pro teilnehmenden Kind und teilnehmendes Familienmitglied erfolgt eine Förderung bis zu 7,50 € pro Aufenthaltstag. Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt zur Förderung von Familienurlaub 2013 im Freistaat Sachsen.
Anträge und Beratung sowie einen Katalog mit Urlaubsquartieren erhalten Sie auch in unserem Ausbildungs- und Gesundheitszentrum in Aue, Wettinerstraße 4 in 08280 Aue, Telefon: 03771/55 00-19, E-Mail: Rolf.Mehlhorn@drk-asz.de.
Erholungs- und Kureinrichtung in Sachsen: www.haus-am-jonsberg.de
Bildquelle: www.haus-am-jonsberg.de